News: Urteile VG Aachen

Christian @, Mittwoch, 15.11.2006 (vor 6572 Tagen) @ Doreen

Hallo Doreen,
ich habe die beiden Urteile sorgfältig gelesen und bleibe dabei: Die Argumentation der Klägerin/des Klägers war falsch. Man kann bei der Thematik nicht erwarten, dass ein Richter sich tief schürfend mit der Materie befasst (hat).

Die Urteile sind im Übrigen richtig. Auf der Grundlage der Aachener Satzung wird die Steuer zu Recht erhoben. Die Frage ist nur: Wird mit dieser Satzung zulässigerweise eine örtliche Aufwandsteuer erhoben. Und da bin ich mit Yvonne einer Meinung: Das wird wohl eher nicht so sein. Die Aachener Rechtsauffassung ist da wie die vieler anderer Kommunen: Etwas eigenwillig.

Auf Hoher See (und vor Gericht) muss man eben ggf. selbst rudern, wenn man nicht untergehen will - Gottes Hand kann nicht überall sein.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion