Student in Bremen

Alfred @, Samstag, 30.04.2011 (vor 5155 Tagen) @ letscho

Wenn überhaupt, erfolgt die Anmeldung einer Nebenwohnung. Die ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Du Deine Bremer Wohnung für voraussichtlich länger als zwei Monate beziehst.

So wie Du Deine Bremer Wohnung beschreibst, handelt es sich nicht um eine Zweitwohnung.


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