Befreiung ZWS bei Lebenspartnerschaft in anderer Gemeinde

Alfred @, Sonntag, 01.05.2011 (vor 5657 Tagen) @ sih

Wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist:
Kern der Klage ist der Nachweis des „vorwiegenden Aufenthalts“ in Köln. Der ist im allgemeinen erbracht, wenn im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche vorgesehen ist. Erfahrungsgemäß hebt die Stadt nach einer fundierten Klage den Steuerbescheid auf.
Für nähere Angaben am besten per Mail („Briefumschlag“ unter „Alfred“ anklicken.


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