ZWS-Mainz Wiederspruch
Du warst also von Oktober 2008 bis April 2010 in Mainz für Deine Mietwohnung mit Nebenwohnung registriert.
Wenn ich Dich richtig verstehe, hat die Stadt die Miete geschätzt und berechnet pro qm nun 12,50 € statt der im Mietvertrag ausgewiesenen 6 €.
Ob die Höhe angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich weder Lage noch Ausstattung der Wohnung noch den Mietspiegel der Stadt Mainz kenne. Gefühlt würde ich sagen: überzogene Forderung für eine fiktive Mindestmiete. Mehr als 10 € pro qm sind für eine Stadt wie Mainz nur in Ausnahmefällen denkbar – und das ist schon hoch gegriffen. Aber wie gesagt, da müsste man im Mietspiegel der Stadt vergleichen.
Widerspruchsfrist hängt vom Datum des Bescheids ab (Eingang bei Dir). Innerhalb von vier Wochen ist Widerspruch möglich.
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wiwimainz,
04.05.2011
- ZWS-Mainz Wiederspruch - Alfred, 05.05.2011