ZWS Muc/Student/Nachzahlung

Alfred @, Samstag, 07.05.2011 (vor 5119 Tagen) @ Assassin

»Wird langsam etwas übersichtlicher.

Du warst also für Wohnung A (bei einer befreundeten Familie) ab Oktober für 2008 mit Nebenwohnung registriert. Nach Auszug aus Wohnung A (Mitte 2009) und Bezug der Wohnung B (Studentenwerk) hast Du dies melderechtswidrig nicht der Meldebehörde angezeigt (= Ordnungswidrigkeit) und bist folglich derzeit immer noch mit Nebenwohnung A registriert. Für diese Wohnung A verlangt die Stadtkämmerei von Dir die Zweitwohnungsteuer, ohne von dir jemals eine Steuererklärung bekommen zu haben. Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung in München ist nach Deiner Auffassung richtig (auch heute noch), da Du Dich vorwiegend in der elterlichen Wohnung aufhältst und deswegen für diese melderechtskonform mit Hauptwohnung registriert bist.

Noch eine Randfrage: Deine Ausführung
„Irgendwann dachte ich dann einfach das passt schon, weil ich ja in München gemeldet bin und ja eh keine Steuer zahlen muss, weil Student bzw. zu wenig Einkommen. Diese Information hab ich beim Antrag der ZWS auch von meiner damaligen Bearbeiterin erhalten. Dass ich eine Steuererklärung abgeben muss oder gar einen Befreiungsantrag stellen muss wurde mir nicht gesagt.“
muss ich die so verstehen, dass Du diese Auskunft nicht von der Stadtkämmerei sondern von der Meldebehörde bei Anmeldung der Wohnung A („Antrag der ZWS“) von einer Mitarbeiterin der Meldebehörde („meiner damaligen Bearbeiterin“) bekommen hast> Mit der Stadtkämmerei hattest Du bis zum Eingang des Steuerbescheids nichts zu tun.

Wenn das alles so richtig ist, gehe ich beim derzeitigen Kenntnisstand davon aus:
1. Der Steuerbescheid ist rechtswidrig und muss aufgehoben werden (nach Widerspruch oder/und Klage beim Verwaltungsgericht).
2. Melderechtlich bist Du seit „Mitte 2009§ durch Dein verschulden falsch registriert. Das muss berichtigt werden. Dazu solltest Du prüfen: Hältst Du Dich vorwiegend in München auf> Kannst Du die Münchener Wohnung evtl. als alleinige Wohnung registrieren lassen, weil nur „besuchsweise“ bei den Eltern>

Genaueres könnte ich nur sagen, wenn ich den Steuerbescheid und sonstige Schreiben der Stadtkämmerei sowie deine Lebens- und Wohnverhältnisse kennen würde. Das geht aber weit in die Privatsphäre hinein und eine diesbezügliche Erörterung ist für ein öffentliches wenig geeignet.


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