Brauche Hilfe

Julia, Freitag, 17.11.2006 (vor 6581 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

wegen Julia hab ich mich nur vertippt!
Danke für Deine Ausführung zur Doppelten Haushaltsführung.
Ich bin jetzt diesbezüglich etwas schlauer.
Noch eine Frage:
wenn ich keine dopp. Haushaltsführung genemigt bekomme,
ist es möglich, dass ich dann die Fahrten zur Arbeit vom FA angerechnet bekomme.
Sollte ich mich vielleicht gar nicht in Tutzing anmelden>

Tschüss
Julia

» Hallo Julia,
»
» warum im Forum dann „Jukia“>
»
» Also doppelte Haushaltsführung. Wie schon gesagt, habe ich mit
» Steuerberatung nichts am Hut und bleibe dabei: Frage das Finanzamt am Ort
» der Hauptwohnung, ob es bei den vorliegenden Lebens- und Wohnverhältnissen
» (Wohnen bei den Eltern/Mieterin einer Nebenwohnung am Arbeitsort) die
» doppelte Haushaltsführung anerkennt.
»
» Beim eigenen Hausstand liegt vermutlich der Hase im Pfeffer -
» Alleinstehende können Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung
» absetzen, wenn sie an ihrem bisherigen Wohnort ihre Hauptwohnung - einen
» eigenen Hausstand und ihren Lebensmittelpunkt - haben. Bei einer
» gemieteten Wohnung als Hauptwohnung wäre das vermutlich ziemlich einfach
» plausibel zu machen, aber in der elterlichen Wohnung - da kann das FA
» Probleme bereiten. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht.
»
» Voraussetzungen dafür wären mindestens:
» 1. Dauerhafter Aufenthalt in der Hauptwohnung mit Duldung der Eltern (es
» muss sichergestellt sein, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend genutzt
» werden kann).
» Etwas sicherer die Alternative: Mietvertrag mit den Eltern bei
» zugesicherter (Mit-)Benutzung von Bad/WC/Küche. Dann haben allerdings die
» Eltern zu versteuernde Einkünfte, und wenn Tutzing mal auf dumme Ideen
» kommt (BY steht erst am Anfang dieser unschönen Entwicklung), wird dort
» die ZWSt fällig. Da kann Nachrechnen für die Entschlussfassung hilfreich
» sein.
» 2. Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung so, dass daraus auf
» eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann.
» 3. Die Hauptwohnung muss Lebensmittelpunkt sein. Was ja wohl auch so ist,
» zumal die Verwendung in Tutzing evtl. nicht auf Dauer angelegt sondern
» zeitlich befristet ist. Ein weiteres Indiz wäre die Geltendmachung
» möglichst vieler Heimfahrten (wirkt auch steuermindernd).
»
» Gegen eine doppelte Haushaltsführung spricht auf jeden Fall, dass die
» Wohnung am Dienstort angemietet und wahrscheinlich größer ist als das
» Zimmer (>) in der elterlichen Wohnung.
»
» Entscheidend ist letztlich die Würdigung aller Gesamtumstände - und da hat
» ein Finanzamt nun Mal einen gewissen Spielraum. Allerdings kann man gegen
» einen Steuerbescheid auch Widerspruch einlegen.
»
» So, damit bin ich nun aber in Fragen der Einkommensteuer „alle“, und ob
» alles richtig ist, weiß ich auch nicht. Der Fußfallen gibt es im
» Steuerrecht viele.
»
» Gruß


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