Köln
» » Bitte wirklich dringend um angemessene Hilfe und Rat hier
»
» Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber wenn es so dringend ist, dann
» findest Du hier im Forum ziemlich schnell und einfach alle notwendigen
» Hinweise.
»
» Kurz: Klage innerhalb der Klagefrist und beweisen, dass die Wohnung bereits
» vor 2005 aufgegeben wurde
Vd erstmal. Wir werden den weiteren Verlauf mit der Stadt abwarten. Ich denke, ohne Rechtsbeistand wird es nicht gehn.
Das einzig brauchbare was Sohn aus der Zeit noch hat, ist die Anmeldung zum Hauptwohnsitz in BN-Niederkassel.
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