Köln

LionelHutz @, Donnerstag, 19.05.2011 (vor 5135 Tagen) @ dackelche

» Vd erstmal. Wir werden den weiteren Verlauf mit der Stadt abwarten. Ich denke, ohne Rechtsbeistand wird es nicht gehn.

Die Klagefrist ist ziemlich kurz und die Verwaltung der Stadt Köln nicht die schnellste. Üblicherweise regeln sich solche Angelegenheiten erst nach Klageerhebung. Viel Zeit zum Abwarten sehe ich deshalb nicht, wenn der Bescheid bereits erlassen wurde.

» Das einzig brauchbare was Sohn aus der Zeit noch hat, ist die Anmeldung zu Hauptwohnsitz in BN-Niederkassel.

Wirklich brauchbar ist das nicht, weil die Anmeldung mit Hauptwohnung wohl unzutreffend war. Zu beweisen wäre, dass die 'alleinige Wohnung' ab dem Umzug in Bonn war und es keine Zweitwohnung in Köln gab. Sollte doch irgendwie machbar sein.


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