Köln - Kein ZWS angemeldet-Eltern leben im steuerpfl. Haus

Alfred @, Donnerstag, 16.06.2011 (vor 5165 Tagen) @ Sauer

Aha, die Kölner Zweifamilienhäuser schlagen Wellen. Erfahrung hat damit noch keiner, weil die Sache ziemlich neu ist. Deswegen kenne ich auch das Anschreiben der Stadt nicht. Allerdings wird die Rechtswidrigkeit der Satzung damit noch deutlicher.

Für Dich ist die Sache einfach: Wenn Deine Eltern lebenslanges Wohnrecht haben (verstehe ich erst man als im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht) – bist Du nicht Inhaber des Hauses/der Wohnungen und kannst damit auch nicht Steuerschuldner sein. Fragt sich nur, wie mit der Steuererklärung umzugehen ist. Wenn es die übliche ist, kannst Du die nämlich nicht wahrheitsgemäß beantworten. Da fiele mit nur ein:
Schreiben an die Stadt, Text in etwa (vorbehaltlich Inhalt Anschreiben zur Steuererklärung):
„in der Anlage erhalten Sie zu meiner Entlastung Ihren Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ unausgefüllt zurück. Wie Sie dem Melderegister unschwer entnehmen können, bin ich in Köln weder mit Haupt- noch mit Nebenwohnung registriert und damit gem. § 9 Abs. 4 Ihrer Satzung nicht steuerpflichtig.“
Was dann passiert, steht in den Sternen.

Wenn Deine Eltern ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wurden, sind sie zwar als Inhaber des Hauses/der Wohnungen erklärungspflichtig. Vmtl. sind sie aber in Köln mit alleiniger Wohnung gemeldet, und damit gilt sinngemäß der gleiche Text wie für Dich. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn die Frage bleibt offen und kann Ärger bereiten: „Haus mit lt. Finanzamt zwei Wohnungen“ wird ausschließlich von meinen Eltern - wie soll ich das verstehen> Steht eine Wohnung leer> Ist eine Wohnung vermietet (kann eigentlich nicht sein) > Dient sie als Abstellraum> Ist die 2. Wohnung quasi in die 1. Wohnung integriert> Wurde gegenüber dem FA seit 2005 die 2. Wohnung in irgendeiner Form geltend gemacht>

Man kann die Stadt natürlich auch anschreiben und scheinheilig fragen, welche Fassung der Satzung denn nun die gültige ist. Das weiß nämlich niemand so richtig. Zusätzlich kann man sich noch erkundigen, was unter „zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten“ zu verstehen ist. Das verstehen vmtl. nicht mal die Bearbeiter selbst – der OB schon gar nicht.

Noch Fragen> Ggf. per Mail


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