ZwSt Lübeck
Hallo,
ich habe heute den Brief zur ZwSt in Lübeck erhalten.
Dort steht in den "Informationen zur Zweitwohnungssteuer":
Sie sind (Mit-)Eigentümer, (Mit-)Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter einer Wohnung oder Ihnen stehen sonstige Räumlichkeiten zur Nutzung als Wohnraum zur Verfügung>
Der Wohnraum ist objektiv von Ihnen bewohnbar bzw. nutzbar>
In diesem Wohnraum verfügen Sie über die Anschlußmöglichkeit einer Kochgelegenheit und sanitäre Ausstattung>
Diese Wohnung/Räumlichkeiten ist/sind nicht als "Hauptwohnung" oder "alleinige Wohnung" für Sie oder einen Mitnutzer/Mitnutzungsberechtigten im Melderegister eingetragen>
Dann sind die grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig.
Jetzt habe ich folgende Frage: die ersten Punkte treffen für mich alle zu. Nur der letzte (fett gedruckte) Punkt trifft meines Erachtens nicht zu. Mein Mitbewohner bzw. Mitmieter ist hier mit Hauptwohnsitz gemeldet. Heißt das, ich bin NICHT zweitwohnungsteuerpflichtig> Kennt sich da jemand aus>
Bin ich als Student grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig>
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Grüße
Bienchen
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- ZwSt Lübeck -
Bienchen,
01.07.2011
- ZwSt Lübeck - Alfred, 01.07.2011