ZwSt Lübeck

Alfred @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5607 Tagen) @ Bienchen

» Mein Mitbewohner bzw. Mitmieter ist hier mit Hauptwohnsitz gemeldet. Heißt das, ich bin NICHT zweitwohnungsteuerpflichtig> Kennt sich da jemand aus>
Nun kenne ich die Lübecker Satzung nicht, aber sie wird wie die meisten anderen funktionieren: Wer mit Nebenwohnung registriert ist, soll ZWSt zahlen. Die Frage ist allerdings etwas seltsam formuliert, denn wie Dein Mitmieter/-bewohner melderechtlich erfasst ist, bleibt für Deine persönliche Steuerpflicht außen vor.

» Bin ich als Student grundsätzlich zweitwohnungsteuerpflichtig>
Zweitwohnungsteuerpflichtig ist, wer eine Zweitwohnung innehat> Ausnahmen gibt es da nur bei Verheirateten usw. (hängt von der Satzung und der Laune des Gerichts ab). Bei Studenten gibt es da so eine Art pawlowschen Reflex: Die müssen zahlen, sonst ist Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.


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