ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen

WN @, Freitag, 01.07.2011 (vor 4654 Tagen)

Hallo,
wenn man schon in Köln um die ZWSt für die leerstehende Wohnung im Zweifamilenhaus nicht drumherum kommt, sollte man diese unter Vorbehalt zahlen> Könnte ja mal sein, daß irgendein Gericht diesen Unfug für nicht Rechtens eklärt. Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch zurückfordern.
Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung>


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