ZWSt nur unter Vorbehalt zahlen

Alfred @, Freitag, 01.07.2011 (vor 5150 Tagen) @ WN

» Dann könnte man die gezahlten Steuern von der Stadt doch
zurückfordern.
Kann man nicht, wenn der Steuerbescheid erst Mal bestandskräftig ist. Geld zurück im Erfolgsfall gibt es nur für den Kläger.

» Wie hoch ist eigendlich in Köln die Steuer für eine nicht ausgebaute, also damit nicht vermietbare Wohnung>
Das bestimmt die Stadt selbst in eigener Selbstherrlichkeit. Und was heißt schon "nicht ausgebaut">


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