Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung
Hallo,
auch wir sind von der Stadt Köln angeschrieben worden, eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer abzugeben. Folgende Situation liegt vor: Meine Frau und ich bewohnen als gemeinsame Eigentümer ein Haus, das wir durch Erweiterung und Ausbau in den heutigen Zustand versetzt haben. Bei der darauf folgenden Einheitsbewertung im Jahre 2000 wurde das Haus als Zweifamilienhaus bewertet. Faktisch ist es aber ein Einfamilienhaus mit einer Küche, einem Stromzähler und einer Klingel. Melderechtlich sind meine Frau und ich seit über 20 Jahren mit alleinigem Wohnsitz in diesem Haus gemeldet. In diesem ganzen Zeitraum haben Nebenwohnungen weder in diesem Haus noch an einer anderen Adresse bestanden.
Die Stadt Köln macht die Erhebung der Zweitwohnungssteuer allein an der Tatsache fest, dass unser Objekt vom Finanzamt als Zweifamilienhaus bewertet wurde. Auf die tatsächlichen und melderechtlichen Verhältnisse wird nicht abgestellt. Das erscheint uns doch sehr abenteuerlich und auf rechtlich wackligen Beinen zu stehen.
Wenn man den § 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln aufmerksam liest, stellt man fest, dass hier mit Begriffen aus dem Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gearbeitet wird (Hauptwohnung, Nebenwohnung). In § 2 Abs. 4 der Zweitwohnungssteuersatzung kommt dies dann explizit zum Ausdruck: „Eine Wohnung dient als Nebenwohnung im Sinne des Nordrhein-Westfälischen Meldegesetzes, wenn sie von einer dort mit Nebenwohnung gemeldeten Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes inne gehalten wird.“
Mir ist nicht bekannt, dass man sich an seinem alleinigen Wohnsitz auch noch ein zweites Mal mit Nebenwohnung anmelden muss, wenn das Haus vom Finanzamt als Zweifamilienhaus bewertet wurde.
Auf Ihrer Internetseite gibt die Stadt den Hinweis: „Die Besteuerung einer eigengenutzten Einliegerwohnung kann daher nur vermieden werden, wenn das Finanzamt Ihr Objekt als Einfamilienhaus bewertet hat.“ Dies wird als alternativlos hingestellt, ist es das wirklich> Und kann der hierfür notwendige Antrag auf Artfortschreibung beim Finanzamt auch rückwirkend ab 2005 gestellt werden> Oder muss für den zurückliegenden Zeitraum von 2005 bis zur Neubewertung durch das Finanzamt die Zweitwohnungssteuer nachbezahlt werden> In vielen Fällen wird eine Artfortschreibung und Neubewertung auch zu einem höheren Einheitswert und damit zu höheren Grundsteuern führen.
Zur Zeit sehe ich nur die Möglichkeit die beiliegenden Formulare unausgefüllt zurück zu senden mit der Erklärung, dass keine Zweitwohnung vorhanden ist. Füllt man die Formulare aus, hat man automatisch anerkannt, eine Zweitwohnung inne zu haben.
Die Stadt Köln hat 13000 Zweifamilienhausbesitzer angeschrieben. Davon dürften viele Fälle wie der unsere gelagert sein. Ich hoffe auf viele Meinungen, Ideen und Tipps, wie man am besten bis zum Ende der Erklärungsfrist am 31.7.2011 reagiert.
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- Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung -
Bruno113,
10.07.2011
- Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung -
Kommunalfreund,
10.07.2011
- Köln, die Stadt verlangt ZWS auch ohne Nebenwohnung - Alfred, 10.07.2011
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Kommunalfreund,
10.07.2011