Die Kölner FDP Stadratsfraktion = gegen die Zwst.

Alfred @, Dienstag, 12.07.2011 (vor 5083 Tagen) @ LionelHutz

» Wer versucht, die Steuer in rechtswidriger Weise auszuweiten und gleichzeitig behauptet, er sei gegen die Steuer, hat seine Glaubwürdigkeit, meiner Meinung nach, verspielt.
Es ist das alte Lied:
Man kann nur verspielen. was man besitzt.

Zu der Beschlussvorlage selbst:
Natürlich war die Verwaltung verblüfft, dass das VG plötzlich von seinen Mutmaßungen ablässt und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Damit konnte nun wirklich kein Mensch rechnen.
Aber wenn man die Begründung zu dieser Beschlussvorlage liest, stößt sofort sauer auf, dass man ausschließlich auf die vorgebliche Benachteiligung durch das Anknüpfen an die melderechtliche Registrierung (die so generell nicht zulässig ist) abhebt. Das ist aber sekundär, denn geschützt durch Art. 6 ist die Entscheidung für die gemeinsame eheliche Wohnung, die dann im Melderecht zu der entsprechenden Registrierung führt. Entscheidend ist aber, dass die Personen von der Belastung durch die Zweitwohnungsteuer nicht erfasst werden, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Wohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden. Mithin:
1. Die ZWSt darf nicht an die Verlagerung des Wohnsitzes anknüpfen.
2. Der „überwiegende Aufenthalt“ ist dabei zweitrangig.


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