Neben- oder Hauptwohnsitz

Alfred @, Montag, 29.08.2011 (vor 5034 Tagen) @ ische1966

Recht hin, Recht her.
Als erstes streichen wir mal Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz.
Deine Lebens- und Wohnverhältnisse kannst Du gestalten wie Du willst (in gewissen Grenzen natürlich).
In Berlin und in M.-V. zu wohnen, ist melderechtlich recht eindeutig:
In Berlin hast Du Deine vorwiegend genutzte Wohnung, die ist, sofern Du nicht verheiratet bist (Fernbeziehung interpretiere ich erst Mal als „unverheiratet/unverpartnert“), als Hauptwohnung zu registrieren. In Rostock hast Du dann Deine Nebenwohnung.
Wenn die Tochter das Mietverhältnis für die Berliner Wohnung übernimmt, ist das eine Sache zwischen Euch und dem Vermieter.
Soweit gesehen, alles unbedenklich. Bezüglich der ZWSt gibt es ein paar Dinge zu beachten, um die zu vermeiden-
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