Neben- oder Hauptwohnsitz

Alfred @, Freitag, 02.09.2011 (vor 5030 Tagen) @ ische1966

Wenn Du alleinstehend (nicht verheiratet bzw. nicht verpartnert) bist, ist melderechtlich Deine Hauptwohnung dort, wo Du Dich rein zeitlich gesehen vorwiegend aushältst. Wenn Du Vollzeit arbeitest (5-Tage-Woche) ist üblicherweise der Arbeitsort der Ort des vorwiegenden Aufenthalts und damit dort die Hauptwohnung; also Berlin und nicht M.V. Wenn Du das melderechtskonform anderes haben willst, musst Du Dich vorwiegend in der Wohnung in M.-V. aufhalten und das ggf. plausibel begründen können, wenn das Einwohnermeldeamt Berlin nachfragen sollte (wenn es das überhaupt tut).

Mit der melderechtlichen Seite haben die Mietverhältnisse nichts zu tun. Wenn Deine Tochter in Zukunft (alleinige) Mieterin der Berliner Wohnung sein soll, hat das mit dem Melderecht nichts zu tun.

Solange die Berliner und Rostocker ihre Gesetz/ihre Satzung nicht ändern, und Du die melderechtlich registrierte Wohnung in Berlin nicht innehast, dürfte so oder so keine ZWSt anfallen. Dass das ohne bürokratischen Verdruss abgeht, ist allerdings unwahrscheinlich.


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