Berechnung der ZWS; Wohngemeinschaft in Chemnitz

franknitz @, Dienstag, 06.09.2011 (vor 4979 Tagen)

Hallo,

Ich bin im November 2008 wegen eines Jobs nach Chemnitz in eine Wohngemeinschaft gezogen. Meinen Hauptwohnsitz behielt ich in meiner Heimatstadt.

Ich musste damals alle Personen, mit denen ich in der WG wohnte in einem Formular für die Festlegung der ZWS aufführen und bekam meinen ZWS-Bescheid rechtzeitig, den ich stets bezahlte.

Jetzt bin ich aus Chemnitz weg gezogen und haben einen neuen Bescheid bekommen, indem mir für das Zimmer über die vergangenen Jahre immer mehr ZWS berechnet wurde. Auf meine telefonische Anfrage sagte man mir, dass die Leute ja nicht mehr unter der Adresse gemeldet sind. Ich klärte darüber auf, dass es sich um eine WG handelt, bei der es schon üblich ist, dass Leute ausziehen, jedoch die Anzahl der Personen konstant bleibt.

Darauf hin forderte man mich auf, eine Liste der Namen meiner Mitbewohner zu schicken. Das würde dann alles regeln. Ich erhielt einen neuen Bescheid, der auf Grundlage des Melderegisters die Anzahl der Personen in der WG festlegt.

Ich habe dann gegen diesen Bescheid schriftlich Widerspruch eingelegt und wurde schon ein paar Tage später telefonisch um Rückzug meines Widerspruches "gebeten". Das habe ich natürlich nicht mitgemacht.

Soviel zu meiner bisherigen Leidensgeschichte. Jetzt noch ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand in dem Forum weiterhelfen.

Ich habe nach meinem Widerspruch nicht Überwiesen. Steht ja auch nicht drauf, dass man das in dem Fall tun muss (erst auf der Mahnung). Ist es ratsam das Geld inkl. Mahngebühr zu überweisen> Gibt es alternativen>

Bin ich dafür verantwortlich wann und wie sich meine MitbewohnerInnen anmelden> Es hat sich ja nie etwas geändert, was die Besteuerung geändert hätte, da ich immer im gleichen Zimmer mit der gleichen Anzahl an MitbewohnerInnen lebte.

Vielen Dank


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