Berechnung der ZWS; Wohngemeinschaft in Chemnitz

Alfred @, Dienstag, 06.09.2011 (vor 4608 Tagen) @ franknitz

Das kommt davon, wenn man
1. die persönlichen Daten anderer Menschen preisgibt, nur weil eine Behörde danach schreit,
2. sich auf der Grundlage einer rechtwidrigen Satzung widerspruchslos ausnehmen lässt,
3. vmtl. auch noch melderechtlich falsch registriert war.

Der Widerspruch hebt die Zahlungsfrist nicht auf. Da wäre Chemnitz die erste Kommune, die diesen Hinweis nicht auf dem Steuerbescheid anbringt. Ratsam auf jeden Fall: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

So wie ich das einschätze, wird C. den Widerspruch zurückweisen und den Antrag ablehnen. Dann führt der Weg zum Überweisungsformular oder zum Verwaltungsgericht Chemnitz (das dann irgendetwas erkennen wird).

» Bin ich dafür verantwortlich wann und wie sich meine MitbewohnerInnen anmelden>
Nein, natürlich nicht. Du bist noch nicht mal verpflichtet anzugeben, ob Deine Mitbewohner mit einziger, Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Abgesehen davon aber eine blödsinnige Situation.

November 2008 bis > 2011 – so groß ist der Zeitraum nun auch wieder nicht, und die Fluktuation wird überschaubar sein. Wenn Du noch zusammenkriegst, wer (Name/Vorname) wann aus-/eingezogen ist, wäre das vorteilhaft, denn darauf, dass das Melderegister der Stadt stimmt, kannst du Dich nicht verlassen (von dessen Richtigkeit sind nur einige Behörden und Gerichte überzeugt).


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