Halle rückwirkende Zweitwohnungssteuer

faso87 @, Freitag, 23.09.2011 (vor 4961 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief von der Stadt Halle bekommen.

Inhalt ist, dass der Stadtrat rückwirkend die Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2004 beschlossen hat. Dies sei am 08.12.2010 in Kraft getreten.

Nun möchte die Stadt natürlich rückwirkend die Zweitwohnungssteuer von mir.

Nun zu meiner Situation:

Ich bin im August 2004, im Alter von 16 Jahren nach Halle gezogen, aufgrund meiner Ausbildung. Als Hauptwohnsitz war ich noch bei meinen Eltern gemeldet (Kinderzimmer). Die Wohnung in Halle ist die Nebenwohnung gewesen. Diese habe ich im Oktober 2007 zur Hauptwohnung ummelden lassen (so ca. mit Ende der Ausbildung).

1. Ist es überhaupt rechtens, so eine Steuer rückwirkend festzulegen> Wenn ja, mit welcher Begründung>

2. Bin ich auch für den Zeitraum, in dem ich unter 18 war von der Steuer betroffen>

3. Gilt das Kinderzimmer bei den Eltern überhaupt als Hauptwohnung>

4. Kann ich anführen, dass es sich bei der Hallenser Wohnung um meinen Lebensmittelpunkt handelte/handelt und dies damit keine Zweitwohnung ist> Wenn ja, verstoße ich damit gegen das Melderecht (weil falsche Wohnung als Nebenwohnsitz gemeldet war)>


Schon einmal vielen Dank im Voraus für antworten.


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