Halle rückwirkende Zweitwohnungssteuer
» Nun möchte die Stadt natürlich rückwirkend die Zweitwohnungssteuer von mir.
Hat die Stadt Dir auch geschrieben ab wann sie die ZWSt haben will. Kann ja eigentlich nur von August 2004 bis Oktober 2007 sein. Das wäre schon ganz schön dreist.
» 1. Ist es überhaupt rechtens, so eine Steuer rückwirkend festzulegen> Wenn ja, mit welcher Begründung>
Die 1. ZWSt der Stadt Halle ist zum 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde – weil man bei der Stadt das eine oder andere nicht bedacht hat – mehrfach jeweils rückwirkend geändert (die gegenwärtig gültige ist die 3. ihrer Art). Das ist grundsätzlich zulässig. Im Fall der Stadt Halle wird allerdings rückwirkend der Kreis der Kreis der Steuerschuldner erweitert. Das dürfte unzulässig sein.
» 2. Bin ich auch für den Zeitraum, in dem ich unter 18 war von der Steuer betroffen>
Lässt sich so nach der Satzung nicht beantworten. Aber zu befürchten hast Du eigentlich nichts. Schlimmstenfalls musst du klagen.
» 3. Gilt das Kinderzimmer bei den Eltern überhaupt als Hauptwohnung>
Lässt sich so nicht beantworten, denn die Stadt hat die Wohnungsdefinition mehrfach geändert (s.o. 1.).
» 4. Kann ich anführen, dass es sich bei der Hallenser Wohnung um meinen Lebensmittelpunkt handelte/handelt und dies damit keine Zweitwohnung ist>
Das kannst Du unbesorgt tun. Einen Verstoß gegen das Melderecht wird man Dir nicht nachweisen können. Allerdings wäre Lebensmittelpunkt falsch, der interessiert hier nicht. Richtig ist: "vorwiegender Aufenthalt in Halle" - was ja stimmen dürfte.
In Deinem Fall könnte es ein paar Besonderheiten geben. Wenn Du weitere Fragen hast, besser über Mail, denn je mehr Du hier von Dir gibst, desto mehr erfährt die Stadt Halle.
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faso87,
23.09.2011
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Alfred,
23.09.2011
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