BFH- Urteil - Notiz

Rebell @, Montag, 17.10.2011 (vor 4567 Tagen)

Zweitwohnungsteuer

Steuerpflicht der Zweitwohnung einer ledigen Mutter mit volljährigem Kind: Nach dem Hamburger Zweitwohnungsteuergesetz gilt die Steuerpflicht u.a. nicht für Wohnungen, die eine verheiratete Person aus überwiegend beruflichen Gründen innehat. Im Verfahren II R 67/08 stellt sich für den II. Senat die Frage, ob diese Regel gegen den besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, da die Steuerbefreiung nicht auch unverheirate Mütter mit in Schulausbildung befindlichen Kindern umfasst. Die Klägerin ist ledig und meldete in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung an, wo sie sich überwiegend aufhielt und ihre Tochter das Gymnasium besuchte. Daneben mietete die Klägerin eine weitere Wohnung bei ihrem Arbeitsplatz in Hamburg. Der II. Senat hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (BFHE 228, 480, BStBl II 2010, 522) den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg zum Beitritt aufgefordert.
- Mündliche Verhandlung am 13. April 2011 -


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