BFH- Urteil - Notiz

Alfred @, Montag, 17.10.2011 (vor 5275 Tagen) @ Rebell

Keine falschen Hoffnungen wecken. Die einzigen, die darauf reingefallen sind: Die Stadt Halle (Saale) und das OVG des Landes Sachsen-Anhalt. Die Sache ist entschieden und zwar so, wie es zu erwarten war.

BFHF Urteil vom 13.4.2011, II R 67/08

Leitsätze
1. Die in § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG unter bestimmten Voraussetzungen für Zweitwohnungen von Ehegatten oder Lebenspartnern vorgesehene Steuerbefreiung ist auf Zweitwohnungen Alleinerziehender nicht entsprechend anwendbar.
2. 2. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG.
Die entsprechende Vorschrift lautet:
(5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht
c) für Wohnungen, die eine verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.

und verstößt selbstverständlich gegen die Verfassung bzw. ist in der Auslegung durch das BFH absolut überflüssig.


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