Einmann GmbH als beruflicher Grund?

Jaybee, Dienstag, 14.12.2021 (vor 956 Tagen)

Ich wohne in einer Wohnung in München, in der ich auch eine GmbH angemeldet habe, ohne Publikumsverkehr. Jetzt habe ich geheiratet und ziehe zu meinem Mann nach Österreich. Die GmbH bleibt in der Wohnung, die Wohnung will ich als ZWS behalten. Die GmbH ernährt mich nicht.

Bin ich von der ZWS Steuer befreit?

Die Satzung spricht von "beruflichen Gründen" als Begründung für die Befreiung. Da steht weder, dass ich täglich pendeln noch davon leben muss. Als GmbH GF habe ich natürlich berufliche Gründe, mich am Sitz meiner GmbH aufzuhalten. Und der Geschäftssitz in einer Privatwohnung ist unproblematisch.

Was meinen denn die Fachleute im Forum?

Vielen Dank

St.

Einmann GmbH als beruflicher Grund?

Kommunalfreund @, Dienstag, 14.12.2021 (vor 956 Tagen) @ Jaybee

Was meinen denn die Fachleute im Forum?

Vielen Dank

Fachleute hier im Forum ist mit ????

der allerbeste Fachmann wäre wphl der Innenminister Joachim Herrmann - leider nicht der Finanzminister - in den meisten Ländern ist die Zweitwohnungssteuer dem Finanzminister unterstellt - Bayerische Besonderheit - ist eben das Innenministerium.

Prüfe bitte ob es eine verbindliche und dazu ehrliche Antwort gibt !

Einmann GmbH als beruflicher Grund?

René ⌂ @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 955 Tagen) @ Jaybee

Da beziehst dich auf das 2005er Grundsatzurteil:. Der Leitsatz lautete:

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.

Im Streitfall ging es damals um eine Zweitwohnung, die zum Brötchenerwerb gehalten wurde, da wird auch von "Erwerbszweitwohnung" gesprochen. Wenn die GmbH nicht nährt, wage ich die Anwendbarkeit des Urteils zu bezweifeln: es ist dein Hobby. Herr Richter, was spricht er?

Aber es wäre unwahrscheinlich, wenn es zum Verfahren käme. Du solltest den Wortlaut der Steuererklärung für die ZWS prüfen. Wenn es nicht gerade ein kleines Kaff ist: mal beim Steueramt nachfragen. Im Rahmen der Prüfung der Befreiung dürfte es unwahrscheinlich sein, dass örtliches Steueramt mit Finanzamt redet - aber ausgeschlossen ist das nicht.

Andererseits: wenn die GmbH ihren Sitz in der Wohnung hat - ist die Wohnung dann eigentlich bewohnt oder nur Büro?

Einfrau GmbH als beruflicher Grund?

Alfred @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 955 Tagen) @ René

Bei Umzug nach Österreich bleibt die Münchener Wohnung melderechtlich "alleinige Wohnung" in Deutschland und wird nicht zur Nebenwohnung und ist als Zweitwohnung nicht ohne Weiteres erkennbar.

Einfrau GmbH als beruflicher Grund?

René ⌂ @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 955 Tagen) @ Alfred

Stimmt. Österreich habe ich übersehen. Dann ist es nur eine Wohnung im Inland.

Einmann GmbH als beruflicher Grund?

Rebell @, Mittwoch, 15.12.2021 (vor 955 Tagen) @ Jaybee

Ich wohne in einer Wohnung in München, in der ich auch eine GmbH angemeldet habe,

Diese GmbH zahlt hier also die Miete oder ist Nutzerin, folglich keine Zweitwohnungssteuer, schwieriger wird es wenn gemischte Nutzung also Wohnen und geschäftlich. auch dazu gab es schon bei der Gemeinde Schliersee eine Grundsatzentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig im jahr 2015