ZWS in Hildesheim

Hildesheim erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2007. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Hildesheim

Befreiung

Die Satzung der Hildesheim sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler (auch eingetragene Lebenspartnerschaft)
  • Pflegeheime
  • Wohnungen der Jugendhilfe
  • Wohnungen der für therapeutische Zwecke

Meldungen zu Hildesheim

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Letzte Änderung: 06.06.2015