Seehof plant die Einführung der Zweitwohnungsteuer. Der Steuersatz liegt bei 10%.
Die Satzung der Seehof sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Steuer bemißt sich nicht wie allgemein üblich an der Miete, sondern an der Grundsteuer (gemäß §42 GrStG vom 07.08.1973), dieser wird multipliziert mit 3.600 v.H.
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Letzte Änderung: 16.06.2011