ZWS in Ravensburg

Ravensburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2011. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Ravensburg

Befreiung

Die Satzung der Ravensburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Wohnungen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen
  • Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten aus beruflichen Gründen gehalten werden, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet und der der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann
  • Wohnungen, die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem der beiden Elternteile inne haben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.

Weitere Informationen

Die Stadt hat ein Merkblatt zur Steuer veröffentlicht.

Meldungen zu Ravensburg

Zu Ravensburg gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Ravensburg im Forum (2)

Letzte Änderung: 21.12.2010