Heidelberg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).
Die Satzung der Heidelberg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Letzte Änderung: 16.05.2018