Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnung

Lavalle @, Donnerstag, 15.11.2012 (vor 4151 Tagen)

Hallo,

ich habe gerade eine etwas verzwickte Situation und hoffe, dass mir hierbei jemand helfen kann:

Ich komme aus BaWü (nähe Heidelberg). Ich wohne dort zusammen mit meiner Freundin in einer Wohnung, die ihrer Mutter gehört; die Mutter wohnt auch dort (Wohnung verfügt über 2 separate Bäder und Schlafzimmer - Gemeinschaftsräume sind die Küche + das Wohnzimmer). Dort bin ich mit meinem Hauptwohnsitz gemeldet.

Seit 01.05.12 habe ich eine Teilzeitstelle (60%) in Hannover angenommen. Dort habe ich eine Wohnung, die ich als Zweitwohnsitz angemeldet habe. (Ich arbeite/bin im Schnitt 3 Tage pro Woche in Hannover).
Die Stadt Hannover hat mich nun angeschrieben und fordert Zweitwohnungssteuer. Im Internet habe ich mich zu diesem Thema mal umgesehen und folgendes entdeckt:

1.)"Das Bundesverfassungsgericht hat geprüft, ob eine Zweitwohnungsteuer für Personen zulässig ist, die aufgrund ihrer beruflichen Situation auf die Zweitwohnung (sogenannte „Erwerbszweitwohnung“) angewiesen sind. Dies betrifft insbesondere Berufstätige und ggf. Studierende/Auszubildende, die eine Erstwohnung innehaben."
Quelle: Wikipedia
2.)"Ledige Berufspendler können die Steuer für die beruflich notwendige Wohnung am Arbeitsort zumindest in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Allerdings ist derzeit unklar, ob sie überhaupt zahlen müssen: Der Bundesfinanzhof prüft, ob die von der Stadt Hamburg von Alleinerziehenden mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz erhobene Abgabe nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt – schließlich müssten ja Verheiratete auch nicht zahlen."
Quelle: Die Welt online (25.07.12)

Weiß jemand ob es zu diesem Sachverhalt inzwischen eine Entscheidung gibt>
Hat jemand irgendeinen Rat für mich, wie ich mich am besten verhalte um möglichst um diese Steuer herumzukommen>

Vielen Dank schonmal vorab!


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