Zweitwohnsitzsteuer Schüler

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Susannepeitz

Hallo Susanne,

ausgerechnet Essen, da weiß man es ganz besonders genau.:-P Aber zur Sache:

Ich gehe mal davon aus, dass Nicole sich nicht nur an den Wochenenden sondern auch während der Schulferien - und damit zeitlich vorwiegend - zu Hause aufhält. Somit wäre die Meldung mit Nebenwohnung in Essen rechtlich in Ordnung.

Das Formular muss ausgefüllt und abgegeben werden, ein Antrag auf Befreiung ist wahrscheinlich sinnlos, aber der Versuch lohnt allemal. Allenfalls kann man noch Stundung (verzinst) oder Ratenzahlung beantragen - Entscheidung liegt immer bei der Stadt.

Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist die Zweitwohnungsteuer bei entsprechender Ausgestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Danach muss jeder (wirklich jeder) zahlen, der mehr als eine eigene Wohnung „Innehat“ (Mieter, Eigentümer oder Nießbrauch). Das trifft bei Nicole nicht zu und nach den Maßstäben des BVerfG ist sie nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Der Haken ist nur: Essen erkennt das nicht an. Dort soll jeder zahlen, der mit Nebenwohnung gemeldet ist - egal ob er eine, zwei oder überhaupt keine Wohnung innehat. Das besagt die Satzung und so will es die Stadt. Da aber Entscheidungen des BVerfG für alle deutschen Gerichte maßgeblich sind, kann man sich bei einer Fallkonstellation wie bei Nicole mit guten Aussichten auf Erfolg wehren - man muss nur die richtige Begründung finden und darf den Rechtsweg (Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) ggf. nicht scheuen. Dazu gibt es hier auf dieser Seite Hilfe.

Also: Erst mal Erklärung ausfüllen, dabei unter Ziffer 09 „Sonstiges“ eintragen: „Meine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung, da ich keine Erstwohnung innehabe“ und einen Antrag auf Befreiung, wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit Nicoles, stellen. Dann heißt es warten, bis Essen sich entschieden hat und entweder die Befreiung ausspricht oder einen Steuerbescheid erstellt. Wie lange das dauert, kann ich nicht abschätzen. Kommt ein Steuerbescheid, ist ein Widerspruch erforderlich - wenn dazu Hilfe gebraucht wird, hier wieder melden.

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Gruß


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