Zweitwohnsitzsteuer Schüler

Susannepeitz @, Montag, 23.04.2007 (vor 6236 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

meine Tochter hat am 14.04. einen zweiseitigen Brief der Stadt Essen erhalten. Ich versuche mal den Inhalt zusammenzufassen:

Nach § 227 AO i. V. mit § 12 Kommunalabgabengesetz können Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.

Sachliche Unbilligkeitsgründe liegen nicht vor.

Zu unserem Hinweis, dass Nicole keine Erstwohnung inne hat wird dargestellt, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz Az. 6B 11579/06 vom 29.01.07 kein höchstrichterlicher Beschluss sei und damit nicht bindend für die Stadt Essen ist.

Zu unserer Aussage, dass Nicole wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Zweitwohnsitzsteuer zu zahlen:

...Die Erhebung einer Aufwandsteuer setzt keine besonders aufwändige oder luxuriöse Einkommensverwendung voraus. Aus Gründen der Praktibalilität kommt es auch nicht darauf an, dass die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in jedem Fall konkret festgestellt wird....

Den letzten Absatz werde ich komplett aufführen.

Um über Ihren Erlassantrag entscheiden zu können ist es erforderlich, dass der Sachverhalt erschöpfend dargelegt wird, also ein zeitnahes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen wird. Bitte senden Sie mir hierzu eine entsprechende Aufstellung über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate sowie Kopien entsprechender Nachweise (monat. Zuwendung der Eltern, Mietquittung, Kfz-Kostenaufstellung, Telefonrechnung, Kontoauszüge, etc.). Ebenfalls ist die Vorlage einer Nichtkreditierungsbescheinigung Ihrer Bank erforderlich, wonach Ihnen keine bzw. keine weiteren Kredite gewährt werden können.

Wir haben bereits mit unserem ersten Brief eine Kopie des Bafög-Bescheids (Schülerbafög von 307 €) eingereicht. Der Sozialhilfesatz liegt nach meinen Informationen bei 345 €.

Große Bedenken habe ich auch wegen der Nichtkreditierungs-bescheinigung. Wird die bei der Schufa gespeichert> Nicole wird in 2008 das Abi haben und dann studieren. Um die Studiengebühren bezahlen zu können, braucht sie auf jeden Fall einen Bildungskredit.

Falls wir keine Angaben machen, wird nach Aktenlage entschieden.

Bitte um Rat.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Susanne


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