Zweitwohnsitzsteuer Schüler

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6331 Tagen) @ Susannepeitz

Hallo Susanne,
wenn die Erklärung so ausgefüllt und abgegeben wird, wie ich es beschrieben habe, ist ein Antrag auf Befreiung erst Mal nicht nötig, aber möglich. Am besten mit einem Anschreiben, in dem die Tochter erklärt, dass sie Bafög-Empfängerin ist und wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit die Zweitwohnungsteuer auf keinen Fall aufbringen kann.
Wie ich die Stadt einschätze, wird allenfalls ein dummer Spruch kommen, aber dann wäre dieser Punkt wenigstens geklärt. Vielleicht irre ich mich diesbezüglich aber auch.:-)
Ansonsten: Sobald der Steuerbescheid eintrudelt, Widerspruch einlegen. Formulierungshilfe kann hier im Forum erfragt werden.;-)
Noch Fragen>
Gruß


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