Lüneburg und Student

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ pedrossolos

Hallo Pedros
Studenten sind keine besondere Gruppe, wenn es um eine Aufwandsteuer geht. Aber ich glaube, das ist die nicht die Frage, um die es Dir geht.
Ob Du zweitwohnungsteuerpflichtig bist oder nicht richtet sich danach, ob Du mehr als eine Wohnung innehast, also Mieter oder Eigentümer von mehr als einer Wohnung bist. Hast Du aber nur eine Wohnung (in Lüneburg als Nebenwohnung) uns lebst vorwiegend z.B. bei Deinen Eltern (dort mit Hauptwohnung gemeldet), kannst Du Dich auf das Lüneburger Urteil beziehen. Das trifft dann Deine Lebens- und Wohnverhältnisse genau.
ABER: Die Stadt erkennt dieses Urteil (noch) nicht an, Du musst bei einem Steuerbescheid also Widerspruch einlegen und ggf. selbst vor Gericht ziehen. Dabei kriegst Du hier auch Hilfe.
Trifft das Dein Anliegen in etwa>
Gruß


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