Lüneburg und Student

pedrossolos @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ Christian

» Hallo Pedros
» Studenten sind keine besondere Gruppe, wenn es um eine Aufwandsteuer geht.
» Aber ich glaube, das ist die nicht die Frage, um die es Dir geht.
» Ob Du zweitwohnungsteuerpflichtig bist oder nicht richtet sich danach, ob
» Du mehr als eine Wohnung innehast, also Mieter oder Eigentümer von mehr
» als einer Wohnung bist. Hast Du aber nur eine Wohnung (in Lüneburg als
» Nebenwohnung) uns lebst vorwiegend z.B. bei Deinen Eltern (dort mit
» Hauptwohnung gemeldet), kannst Du Dich auf das Lüneburger Urteil beziehen.
» Das trifft dann Deine Lebens- und Wohnverhältnisse genau.
» ABER: Die Stadt erkennt dieses Urteil (noch) nicht an, Du musst bei einem
» Steuerbescheid also Widerspruch einlegen und ggf. selbst vor Gericht
» ziehen. Dabei kriegst Du hier auch Hilfe.
» Trifft das Dein Anliegen in etwa>
» Gruß

lieber Christian,
das trifft mein Anliegen sehr genau auf den Kopf ;-)
Wieso ist Lüneburg denn in der Liste der ZWS - Städte nicht gelistet>

und was ist nach meinem Studium>

und kann LG - rückwirkend ZWS von mir verlangen> bspw. in nem halben Jahr sagen: "so, Herr XYZ - Sie zahlen jatzt mal schön für die letzten 2 J nach..."

überlege mich zu verheiraten und hier ein Nebenerwer auszuüben - das geht doch auch - oder>

besser als der Abzocke gerecht zu werden!

;-)

Gruß,
pedros


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