Lüneburg und Student

Christian @, Dienstag, 16.01.2007 (vor 6333 Tagen) @ pedrossolos

Lieber Pedros,

» Wieso ist Lüneburg denn in der Liste der ZWS - Städte nicht gelistet>
Die Zweitwohnungsteuer ist so gesehen eine Seuche, die sich epidemieartig ausbreitet. Da kann keiner alle Städte in der Liste erfassen - das ist (noch) eine Lebensaufgabe.

» Kann LG - rückwirkend ZWSt von mir verlangen>
Die Lüneburger werden die ZWSt von dem Tag an verlangen, an dem Du Dich in Lüneburg mit Nebenwohnung gemeldet hast - das dürfen sie auch rückwirkend. Vor dem Herrn sind 1000 Jahre wie ein Tag. Da ist ein halbes Jahr für eine ordentliche Verwaltung nichts. Beispiel: Manche Städte haben seit 1.1.2006 die ZWSt und verschicken seit November die ersten Steuerbescheide.

» Überlege mich zu verheiraten und hier ein Nebenerwerb auszuüben - das geht doch auch - oder>
Ein aparter Gedanke. Wäre eine Möglichkeit, aber ich glaube, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht - und durch alle - Instanzen wäre kostengünstiger und dauert vielleicht sogar länger, als eine aus solchen Motiven geschlossene Ehe hält. Zum Kostenfaktor gratis eine Lebensweisheit von Konfusius (verwirrter chinesischer Philosoph);-) :
„Eine Frau, die nichts kostet, ist nichts wert.“

Aber im Ernst: Du kannst (und solltest) Dich gegen eine rechtswidrige Zweitwohnungsteuer wehren. Es stimmt, das ist Abzocke pur. Die Lüneburger Satzung ist keine rechtswirksame Grundlage für eine Zweitwohnungsteuer. Das Problem ist nur, die Stadt will es partout nicht glauben wollen und prozessiert auf Kosten des gemeinen Steuerzahlers munter drauf los - das ist legal, aber nicht legitim.

Also, cool bleiben, und wenn Dein Steuerbescheid kommt: Widerspruch einlegen.:-D

Noch Fragen>

Gruß


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