ZWS Sylt

GJ, Mittwoch, 16.05.2018 (vor 2185 Tagen)

Hallo!

Ich bin jetzt anscheinend auch von der ZWS betroffen und habe zu meinem Fall eine Frage:

Ich arbeite ab 01.06.2018 auf der Insel Sylt und habe dort eine 1-Zimmer Wohnung angemietet. Mein Hauptwohnsitz ist Hamburg, ich habe hier mit meiner Lebensgefährtin eine gemeinsame Wohnung. Ich bin nur wegen dem Job auf Sylt und fahre - so oft wie es geht - nach Hamburg, weil ich hier meinen Lebensmittelpunkt sehe. Wenn ich jetzt die Wohnung auf Sylt als Zweitwohnsitz anmelde, muss ich dann ZWS zahlen? Oder sind Sylter Arbeitnehmer von dieser Steuer befreit?

Im Voraus herzlichen Dank für eure Antworten.

VG
GJ


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion