ZWSt Sylt

Alfred @, Donnerstag, 24.05.2018 (vor 2188 Tagen) @ GJ

Für mich ist mein Hauptwohnsitz HH ...

Der Wohnsitz spielt aber im Melderecht – anders als im Einkommensteuerrecht - keine Rolle. Maßgeblich ist bei Ledigen/Alleinstehenden allein der rein quantitativ zeitlich betrachtete vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Und das dürfte aus rein beruflichen Gründen Sylt sein – selbst bei häufigen Fahrten nach HH. Ob die Meldebehörde in Sylt nachhakt und melderechtskonform vorgeht, kann ich nicht beurteilen

Sylt macht bei ledigen/alleinstehenden Arbeitnehmern schon aus rechtlichen Gründen keine Ausnahmen.


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