ZWS Sylt

Alfred @, Mittwoch, 16.05.2018 (vor 2164 Tagen) @ GJ

Die Frage der ZWSt in Sylt (und Hamburg) richtet sich letztlich nach dem Melderecht.
Wer an einem Ort wohnt und arbeitet, hat dort melderechtlich üblicherweise seine Hauptwohnung (vorwiegender Aufenthalt). Das wäre in diesem Fall Sylt. Damit fällt dort keine ZWSt an. Da in HH dann die Nebenwohnung ist, fällt dort die ZWSt an.


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