ZWSt Sylt

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2137 Tagen) @ Alfred

So wie es hier geschildert ist, klingt es nach §22 Abs. 3 Meldegesetz:

<blockquote>(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.</blockquote>

Womit es dann in Sylt die Nebenwohnung wäre - und ZWS zu zahlen wäre. Es sei denn: Verheiratet (wegen Pendler-Urteil).


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