Wohnung zu zweit

Alfred @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4604 Tagen) @ neuinmuc

» aber da hab ich auch noch nichts von dieser Steuer gewußt.
Das Melderecht hängt nicht von der Zweitwohnungsteuer ab.

» ... jetzt meld ich mich natürlich mit hauptwohnsitz an.
Du willst also das Zimmer bei Deinen Eltern mit aller Gewalt als Wohnsitz beibehalten>

» ... d.h. rein rechtlich könnte er in der wohnung wohnen.
Rein rechtlich könnte er auch in der Wohnung wohnen, wenn er nicht (Mit-)Mieter wäre.

» ... also hat er der definition nach schon einen zweitwohnsitz ...
Was ist Deiner Meinung nach denn die Definition eines Zweitwohnsitzes>

» mir. außerdem stand dies im mietvertrag, dass man ein meldebescheid angeben muss.
Die Frage ist, ob Dein Freund überhaupt meldpflichtig ist. Das wird vermutlich zwar zutreffen, muss aber nicht so sein.

» ...in München mit Hauptwohnsitz anmeldet> prüft das jmd nach>
Wenn er sich nur am Wochenende in M. aufhält, wäre die Anmeldung mit Hauptwohnung rechtswidrig. Die Stadt M. wird es vermutlich nicht prüfen – sie profitiert ja davon. Was die Heimatgemeinde Deines Freundes macht, steht auf einem anderen Blatt. Hängt von vielen Zufällen ab.

» ... er versucht zur zeit auch einen Job in München zu finden
Wenn er in München arbeitet, wäre die Meldung mit Haupt- oder einziger Wohnung korrekt, aber wohl erst dann.

» ... 9% der Jahreskaltmiete pro Person oder insgesamt>
Das lässt sich aus der Münchener Satzung nicht ausdrücklich entnehmen und dürfte wohl von der Laune der Verwaltung abhängen. Korrekt wäre m.E. die halbe Miete (pro Person) – aber das muss man sich ggf. erstreiten.


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