ZWS in Braunschweig

Braunschweig erhebt keine Zweitwohnungsteuer. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv 10%).

Satzung

Satzung von Braunschweig

Befreiung

Die Satzung der Braunschweig sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt werden,
  • Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden und Erziehungszwecken dienen,
  • Wohnungen, die in Heimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung behinderter Personen dienen,
  • Räume in Frauenhäusern (Zufluchtswohnungen),
  • Räume zum Zwecke des Strafvollzugs,
  • Nebenwohnungen, die Personen, welche sich im Studium oder in einer Ausbildung befinden, in der Hauptwohnung der Eltern oder eines Elternteils nutzen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz am Studien- oder Ausbildungsort angemeldet haben und solange sie das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Personen, die nicht dauernd getrennt leben und die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung innehaben und deren gemeinsame Hauptwohnung sich außerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig befindet und das Erreichen des Arbeitsplatzes ohne die Zweitwohnung nur mit erheblichem Zeitaufwand möglich wäre.

Meldungen zu Braunschweig

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Letzte Änderung: 07.10.2022