ZWS in Baden-Baden

Baden-Baden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 02.07.2001. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahresrohmiete zu Grunde gelegt, diese setzt sich aus der Jahreskaltmiete sowie bestimmten Umlagen zusammen (z.B. Grundsteuer), jedoch keine Verbrauchskosten wie z.B. Heizkosten, Wasser und Strom. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 26.14%.

Satzung

Satzung von Baden-Baden

Staffel

Baden-Baden erhebt folgende Staffelbeträge:

Der Steuersatz beträgt im Kalenderjahr
a) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands bis 2.500 EURO = 20,0 %
b) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands über 2.500 EURO bis zu 5.000 EURO = 27,5 %
c) für den Anteil des jährlichen Mietaufwands über 5.000 EURO = 35,0 %

Weitere Informationen

Die Stadt hat zum Beginn des Jahres 2009 die Satzung geändert. Lag vorher ein durchschnittliche Steuersatz von 22% zu grunde (und das ist schon nahezu der oberste Limit), so liegt er nun durchschnittlich bei über 26% (Wir ermitteln den Prozentsatz auf Basis von sechs verschiedenen Miethöhen)

Baden-Baden ist eine der wenigen Städte mit einer stufenweise Steuerprogression für die Zweitwohnungsteuer.

Alte Staffelung

Bemessungsgrundlage war die Kaltmiete

  • bis 2.500 Euro: 360 Euro
  • von 2.501 Euro bis 3.750 Euro: 730 Euro
  • von 3.751 Euro bis 5.000 Euro: 1.150 Euro
  • von 5.001 Euro bis 6.250 Euro: 1.600 Euro
  • von 6.251 Euro bis 7.500 Euro: 2.100 Euro
  • über 7.501 Euro: 2.650 Euro

Meldungen zu Baden-Baden (2)

Einträge zu Baden-Baden im Forum (3)

Letzte Änderung: 29.04.2009