Zweitwohnung in München
Hört sich durchaus nicht komisch an und ist durchaus ein plausibler Grund. um bei einer Prognose zu erklären, dass man sich trotz Beruf nicht überwiegend in München aufhalten wird. Erst wenn sich da was ändert, wäre eine Ummeldung erforderlich. Ein „ Irrtum“ oder eine falsche Angabe wäre eine falsche Prognose nicht. Ansonsten können falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Angaben zur Höhe der Geldbuße macht das bayer. Meldegesetz für solche Fälle nicht. Das mit dem „besuchsweisen“ Aufenthalt kann man natürlich behaupten, aber besonders glaubwürdig ist das auch nicht, wenn man eine Wohnung regelmäßig nutzt.
Ansonsten: Bitte sauber trennen zwischen Meldrecht und ZWSt“Recht“. Die ZWst folgt der melderechtlichen Registrierung. Nebenwohnungen (Melderecht) gelten als Zweitwohnungen. Wer mit Nebenwohnung registriert ist, ist Nutzer der Wohnung, aber nicht zwangsläufig deren Inhaber. Wenn Dir in der Nebenwohnung nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit“ geboten wird, bist Du zwar melde- aber nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" ein (rechtlich gesichertes) Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird.
PS:
Wo Du Deinen Wohnsitz hast, hat mit dem Melderecht nur bedingt zu tun.
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marialein,
26.10.2011
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Alfred,
26.10.2011
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marialein,
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- Zweitwohnung in München - Alfred, 27.10.2011
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marialein,
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- Zweitwohnung in München - oschwamb, 24.01.2012
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Alfred,
26.10.2011