Zweitwohnung in München
Fangen wir mit der 2. Frage an, denn da steckt das Problem: Du wohnst mit Deinem Freund in München und willst dann glaubhaft erklären, dass Du so oft wie möglich an Deinen Heimatort fährst und Dich nicht überwiegend in München aufhältst. Wer, glaubst Du, glaubt Dir das>
Ob überhaupt ZWSt anfällt, lässt sich nicht so ohne Weiteres sagen. Wer Miete zahlt oder nicht, ist völlig egal, entscheidend ist das „Innehaben“ einer Wohnung (= umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden kann), Nur wer Inhaber einer Nebenwohnung ist, ist Steuerschuldner. Da kann es durchaus von Interesse sein, wer von euch mit einziger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung registriert ist und ggf. als Mieter einem anderen nur Unterkunft gewährt.
Zu Frage 1
Der Link im Forum ist richtig. Das ist mehr eine formal-rechtliche Betrachtung. Zusätzlich der Hinweis: Es kommt nicht darauf an, dass Du an zwei beliebigen Tagen in der Woche nach Hause fährst, sondern dass dies an zwei aufeinander folgenden Tagen erfolgt. Wenn nicht, bleibt es – arbeitsbedingt - beim vorwiegenden Aufenthalt im München. Nachprüfen lässt sich das u.U. aber schwer, und die Entfernung allein ist nicht maßgeblich. Da kann durchaus Spielraum sein.
Beispiel:
Wenn Du in München in der Nähe vom Ostbahnhof arbeitest und in Freilassing in der Goldschmiedgasse wohnst, sind das mehr als 100 km. Aber es wäre durchaus glaubhaft, wenn Du behauptest, täglich mit der Bahn zu pendeln (es gibt Leute, die machen so was wirklich). Und nachprüfen würde es ohne einen Anfangsverdacht wohl niemand. Außerdem gibst Du bei der Anmeldung ja nur eine Prognose ab.
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Alfred,
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