Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Alfred @, Dienstag, 15.11.2011 (vor 4536 Tagen) @ Kommunalfreund

» Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bereiches "Aufwandsteuern", eine Steuer
» zu kommentieren, sondern es gilt vielmehr, diese umzusetzen.
»

» Mit freundlichem Gruß
» Im Auftrag
» Jürgen Schlaucher

Recht hat er, aber er muss dabei wissen, was er tut und seine Pflichten egenüber dem Steuerpflichtigen nach AO erfüllen. Daran fehlt es.

In welchem Zusammenhang hat er das denn gesagt>


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