Nicht nur eine Satzung erlassen -die Umsetzung ist es

Rebell @, Donnerstag, 24.11.2011 (vor 4801 Tagen) @ Alfred

» Da scheint einer ganz schön sauer auf die Kölner Verwaltung und ihre Justiz zu sein.

bitte fragt mal nach bei der Kämmerin Gabriele Klug, vielleicht ist diese besser informiert, wie Detlef Schmalenberg aktualisiert hat 22.11.
Grundsätzlich werde die Zweitwohnungssteuer zwar in zahlreichen deutschen Städten erhoben, die Eigentümer von Zweifamilienhäusern jedoch würden vielerorts nicht zur Kasse gebeten, räumt die Beigeordnete in ihrer Mitteilung ein. Anders als in Köln sei dies in diesen Städten und Kommunen aber noch nicht vor Gericht thematisiert worden. Gegen die Kölner Satzung jedoch werde derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster mit der Begründung geklagt, dass die meisten Inhaber von Zweifamilienhäusern bisher eben noch nicht veranschlagt wurden. Dies würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Der Kläger, der vermutlich seinen Zweitwohnsitz in Köln gemeldet hat, hält die hiesige Satzung deshalb für rechtswidrig – und will nicht zahlen.

Vielleicht gibt VGH Münster mal einem Kläger Recht >, da müsste man sich allerdings wundern und die Frage stellen, von wem wird denn dieses Gremium bezahlt> denn unabhängige Richter sind kaum noch zu finden- das wäre wie ein 6er im Lotto.


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