Falscher Bescheid - wie klagen?
Die Klage muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheides erhoben werden. ACHTUNG: Zugang ist nicht unbedingt erst dann, wenn man ihn aus dem Briefkasten gefischt hat (z.B. nach Abwesenheit). Es gibt eine Regelung, wonach ein Brief (ich gehe davon aus, dass der Bescheid als normaler Brief kam) 3 Tage nach Absendung 'als zugegangen gilt'- doof ist nur, dass man das Absendungsdatum meist nur aus der Behördenakte ersehen kann.
Man sollte daher im Normalfall wie folgt rechnen: Bescheiddatum (siehe den Kommentar von Alfred) + 3 Tage. Davon ausgehend dann 1 Monat. Dann kann eigentlich nichts passieren. So mache ich das in meiner Kanzlei auch immer - wenn noch genügend Zeit ist.
Kniffliger wird es, wenn der Bescheid ein Datum trägt, das schon 2 oder 3 Wochen her ist, wenn er ankommt. Das ist bei der Stadt Köln nicht ungewöhnlich. Dann gilt natürlich nicht die obige Formel, sondern der tatsächliche Zugangszeitpunkt. Der ist aber schwierig zu ermitteln und seit diese Briefe meist keinen Poststempel mehr tragen, lässt sich so eine zeitliche Differenz auch schwerer beweisen.
In Ihrem Fall mit der Zahlungsfrist 23.11. gehe ich davon aus, dass der Bescheid nach der städtischen Planung so um den 21.10. herum zugehen sollte - und dass die Stadt davon auch ausgeht. Mit anderen Worten: Es ist höchste Eisenbahn und die Klage sollte spätestens am Montag zum Verwaltungsgericht, wenn Sie kein Risiko eingehen wollen. Besser noch heute.
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MmM,
16.11.2011
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18.11.2011
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René,
23.11.2011
- Falscher Bescheid - wie klagen? - Alfred, 23.11.2011
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René,
23.11.2011
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