2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?

Alfred @, Donnerstag, 26.01.2012 (vor 4446 Tagen) @ Klenkes

Hält man die Kölner Satzung für eine rechtmäßige Grundlage zur Erhebung der ZWSt, ist die Antwort des Kassen- und Steueramtes richtig. Sie entspricht der zweifelhaften Satzung.

Da Du Dich so oder so vorwiegend in Aachen aufhältst (3 Tage Köln reicht da nicht), ist die Frage nach dem "Aufenthalt im Kölner Stadtgebiet" müssig.

Ob sich eine Klage lohnt, weiß man erst nach der richterlichen Entscheidung.


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