2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht?
Ich dachte immer der Lebensmittelpunk muß bei der Erstwohnung sein, also wo ich im Normalfall die meißte Zeit verbringe. Ergo verbringe ich nicht die meißte Zeit in der Nebenwohnung. Ich bin auch oft geschäftlich unterwegs, daher nutze ich im durchschnitt nur 3 Tage die Wohnung in Köln, arbeite aber ganz normal 5Tage die Woche in Burscheid (gehört nicht zu Köln). Deswegen habe ich bei dem Formular nur 3 Tage angegeben, war das falsch oder unklug>
Muß man denn in Köln auch arbeiten um von der Steuer aus beruflichen Gründen befreit werden zu können>
Die andere Baustelle ist wohl die deines erachtens ungültige köllner Verwaltungsvorschrift. Gibt es da schon Musterklagen etc.> Wenn man dagegen klagt, bewegt man sich doch auf sehr dünnem Eis oder>
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Klenkes,
25.01.2012
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Alfred,
26.01.2012
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- 2WHG in Köln Arbeit in Burscheid=>Steuerpflicht? - Alfred, 26.01.2012
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26.01.2012