Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens
Für die Wahl des Wohnsitzes ist die Aufenthaltsdauer ziemlich unwesentlich. Das ist, bis auf gesetzlich festgelegte Ausnahmen, dem Willen des Bürgers überlassen. U.a. deswegen spricht man vom „gewillkürten“ Wohnsitz.
Ist das wirklich so gemeint oder geht es um das Melderecht, hier: Haupt- und Nebenwohnung>
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Desperado,
29.01.2012
- Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens - oschwamb, 29.01.2012
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Alfred,
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