Zweitwohnungssteuer Nürnberg - ausfüllen des Fragebogens

Alfred @, Sonntag, 29.01.2012 (vor 4463 Tagen) @ Desperado

Für die Wahl des Wohnsitzes ist die Aufenthaltsdauer ziemlich unwesentlich. Das ist, bis auf gesetzlich festgelegte Ausnahmen, dem Willen des Bürgers überlassen. U.a. deswegen spricht man vom „gewillkürten“ Wohnsitz.
Ist das wirklich so gemeint oder geht es um das Melderecht, hier: Haupt- und Nebenwohnung>


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